die flüchtlingskrise spitzt sich zu

Frankfurt am Main.

Sonntagnachmittag. Ich laufe durch die Innenstadt und sehe, wie mehrere Polizisten Passanten kontrollieren. Zwei Beamte kommen zielstrebig auf mich zu, es entwickelt sich folgender Dialog:

Polizist #1: “Guten Tag. Allgemeine Personenkontrolle. Leben Sie illegal in Deutschland?”
Ich: “Nein, ich bin in Sachsen-Anhalt geboren.”
Polizist #2: “Aha! Gut, haben Sie denn eine Aufenthaltsgenehmigung?”
Ich: “Brauche ich eine? Ich sagte doch, ich bin in Sachsen-Anhalt geboren.”
Polizist #2: “Ja, das haben wir gehört. Aber Sie brauchen, wenn Sie in Deutschland leben wollen, eine Aufenthaltsgenehmigung. Verstehen Sie das?”
Ich: “Ja, das verstehe ich.”
Polizist #1: “Haben Sie einen Ausweis dabei? Papiere? A U S W E I S?”
Ich: “Ja, ich bin nicht schwerhörig, wissen Sie? Sie können ganz normal mit mir reden. Wollen Sie jetzt meinen Personalausweis sehen?”
Polizist #2: “Ach, Sie haben sogar einen Personalausweis? Dann zeigen Sie den doch mal her.”
Ich (suche den Perso raus): “Natürlich, ich sagte Ihnen schon zweimal, dass ich in Deutschland geboren wurde.”
Polizist #2: “Na vorhin haben Sie aber noch was anderes gesagt und jetzt sind Sie auf einmal in Deutschland geboren?”
Ich: “Sachsen-Anhalt.”
Polizist #2: “Ja, was denn nun? Sind Sie Deutsche oder nicht?”

Ich kommentiere dies nicht weiter, zeige den Beamten meinen Personalausweis und darf weitergehen.

belauscht von Anne

Kommentare

Rosa1918 | 9.5.2016, 19:06

Vielleicht war der Polizist ja so alt, dass Sachsen-Anhalt noch kein deutsches Bundesland war, als er die Bundesländer gelernt hat ;-)

LachwegzuDir | 12.5.2016, 21:53

Nur weil man in Sachsen-Anhalt geboren ist, besitzt man noch keine deutsche Staatsangehörigkeit, auch wenn es Zeit wird. Die Staatsangehörigkeit ergibt sich in Deutschland leider immer noch aus der Staatsangehörigkeit der Eltern und nicht aus dem Geburtsort.

Friesendeern | 6.7.2016, 13:49

Die Staatsangehörigkeit des Kindes ergibt sich nicht aus der Staatsangehörigkeit der Eltern, sondern aus deren Aufenthaltsstatus. Wenn ausländische Eltern länger als acht Jahre ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, erhält das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit.

 

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